Rechtsform
Deutschlandweit entstanden in den letzten Jahrzehnten viele Dutzende sehr erfolgreiche Wohnprojekte. Diese erfüllen ihre meist immateriellen Ziele und Gründungsidee auch langfristig und über die Bewohner-Generationen hinweg.
Ein wesentlicher Beitrag zur langfristigen Sicherung der Projektidee ist die Wahl der optimalen Rechtsform. Die üblichsten Rechtsformen sind
- die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
- die eG (eingetragene Genossenschaft)
- die GmbH&Ko.KG, auch Wohn-KG genannt
Das Wohnprojekt miterlebt wählte mit der Wohn-KG die für die Projektidee und -ziele optimale Rechtsform:
- Der Gesellschaftervertrag, den jeder Bewohner unterschreibt, regelt verbindlich beides:
- den großen Gestaltungsspielraum im persönlichen Miteinander (z.B. Beitritt, Austritt, Entscheidungsfindung)
- und die Sicherstellung, dass die Projektidee über die Generationen gesichert wird
- Die Wohn-KG ist mit Eintragung im Handelsregister voll rechtsfähig und ermöglicht somit die gemeinsame Bankfinanzierung für die gesamte Gruppe (kann eine GbR nicht)
- Die Bewohner haften nur begrenzt mit ihrer persönlichen Hafteinlage (anders als bei der GbR, wo sie mit ihrem gesamten Vermögen haften)
- Die Wohn-KG erlaubt es, ihre GesellschafterInnen entsprechend ihrer individuellen finanziellen Möglichkeiten unterschiedlich zu behandeln.
Wichtig ist das besonders bei der Beteiligung von finanzschwächeren GesellschafterInnen (anders als bei der Genossenschaft, in der alle Genossen die gleichen Gesellschaftsanteile erwerben müssen, durchaus 6-stellige Beträge) - Gesellschafter der Wohn-KG können flexibel die Wohnung innerhalb des Projektes tauschen, z.B. wenn Kinder aus dem Haus gehen, Barrierefreiheit nötig wird etc. (Das geht bei der WEG nicht weil die Teilungserklärung im Grundbuchamt unveränderlich ist)
- Die Vermietung an Nichtgesellschafter mit niedrigem Einkommen ist im Rahmen von inklusiven Wohnprojekten möglich (das geht in der Genossenschaft nicht)
- Bei der Wohn-KG haben die Gesellschafter einen direkten Einfluss auf die Wahl der neuen Gesellschafter und achten somit darauf, dass auch die „Neuen“ die ideelle Projektidee mittragen (bei einer WEG nicht möglich)
- Der Gesellschaftervertrag richtet das Projekt ausschließlich auf Vermögensverwaltung und nicht auf Gewinnoptimierung aus.
- Finanzielle Spekulation wird durch den Gesellschaftervertrag explizit ausgeschlossen und verhindert (bei einer WEG nicht möglich)
Beispiele
Hier ein paar Beispiele von realisierten Projekten mit der Rechtsform GmbH & Ko. KG:
Detail-Fragen zur Rechtsform & Finanzierung
Nein, sind wir nicht. Zum miterlebt Projekt gehören Personen mit ganz unterschiedlichen Einkommensverhältnissen. Das Wohnprojekt ist auf Grund seiner Rechtsform auch nicht als Immobilienspekulation geeignet, sondern wirklich ein Herzensanliegen.
Die Finanzierung wird zu ca. 30% aus Eigenkapital bestritten, der Rest setzt sich aus Fördermitteln (bis zu 10%) und aus Fremdkapital (z.B. KFW und andere Kredite durch unseren ethischen Finanzierungspartner GLS Bank) zusammen.
Wohnprojekte gibt es seit vielen Jahren in ganz Deutschland; Trend deutlich steigend! Diese Wohnform ist in den letzten 10 Jahren deutlich populärer geworden, aber es gibt schon einige sehr gute Beispiele die uns inspirieren:
Inklusiv
EoF-Förderfähig
Gleiche Rechtsform (GmbH & Ko. KG):
Projekte in der Nähe (in der Realisierungsphase)
Das Leitbild fasst die Werte für unser Zusammenleben am besten zusammen.
Wir haben die Rechtsform “Wohn-KG” (GmbH & Co. KG) gewählt, um die Langfristigkeit des Wohnprojekts sicherzustellen. Im Kern bedeutet das, dass das Gemeinschaftsinteresse vor dem Einzelinteresse kommt. Hier findest du mehr Details, warum die Wohn-KG die optimale Rechtsform für ein solches Projekt darstell.
Nein, man kann bei uns auch zur Miete wohnen und das sogar förderfähig.